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EXPERTISE

  • Complex Litigation
  • Privates Baurecht
  • Recht der Architekten und Ingenieure
  • Schiedsverfahren
  • Werk- und Kaufvertragsrecht

VITA

Elvan Metin-Gürsel studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte sie ihr Referendariat in Aachen und in Köln. Bereits währenddessen legte Frau Metin-Gürsel einen Schwerpunkt auf das private Bau- und Architektenrecht und war in ihrer Zivilstation beim Landgericht Aachen der Kammer für Bau-und Architektenrecht zugewiesen.Seit ihrer Zulassung im Jahr 2020 ist Elvan Metin-Gürsel als Rechtsanwältin bei CBH, in der Praxisgruppe „Bau + Immobilien“, tätig. Sie berät und vertritt Unternehmen, Bauträger sowie Architekten in Fragestellungen des Bau- und Architektenrechts mit Schwerpunkt in den Bereichen VOB/B und der HOAI.

News

Steht dem Besteller ein Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Unternehmer zu, so hat dieser dem Unternehmer die Sache zum Zwecke der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen!

Elvan Metin-Gürsel

Verlangt der Besteller von dem Unternehmer Nacherfüllung einer mangelhaften Pkw-Reparatur, so kann er dem Werklohnanspruch nicht die Einrede seines Anspruchs auf Nacherfüllung entgegenhalten, solange er dem Unternehmer das Fahrzeug nicht zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellt. Vielmehr gehört es zur Obliegenheit des Bestellers, dem zur Nacherfüllung bereiten Unternehmer das Fahrzeug zum Zwecke der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen, so das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 03.07.2023, Az. 5 O 101/22.

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Eine Ausgleichszahlung im Gesamtschuldverhältnis stellt keine Vorschusszahlung gegenüber dem Gläubiger dar

Elvan Metin-Gürsel

Wird innerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen einer Schadenersatzforderung von einem Gesamtschuldner an einen anderen eine Ausgleichzahlung vorgenommen und stellt sich im Nachgang heraus, dass die tatsächlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten die Ausgleichzahlung unterschreiten, so kann der Gesamtschuldner nur dann eine Rückzahlung verlangen, soweit es sich bei der Zahlung des Gesamtschuldners an den anderen Gesamtschuldner tatsächlich um einen Mängelbeseitigungsvorschuss handelt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, scheidet ein Rückzahlungsanspruch aus. So das OLG Koblenz mit Urteil vom 18.11.2021 – 2 U 1877/20.

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