Dr. Anna Fischbach
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 16.05.2024 (2 U 146/22) klargestellt, dass Kalkulationsirrtümer bei Bauverträgen stets unanfechtbar sind und zwar nicht nur nach Abschluss eines Bauvertrags, sondern bereits bei der Vertragsanbahnung im Vergabeverfahren.
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