Rechtsgebiet

Auftragsvergabe und Beihilfen

  • Begleitung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen
  • Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand
  • Bieterstrategien bei der Angebotserstellung
  • Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern im Nachprüfungsverfahren
  • Beteiligung von öffentlichen Unternehmen an Vergabeverfahren, interkommunale Zusammenarbeit, Inhouse-Geschäfte
  • Europäisches Beihilfenrecht
  • Vertretung und Beratung bei Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission
  • Public-Private-Partnership
  • Zuwendungsrecht, Subventionsvergabe

News

Tariftreueregelung auch für Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes geplant: BMAS legt Referentenentwurf eines Bundestariftreugesetzes vor

Dr. Stephan Rabe

Die Bundesregierung beabsichtigt, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, die Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes ab einem Schätzwert von 10.000 EUR in einem Bundestariftreuegesetz (BTTG) zu regeln. Hierzu liegt nun ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit sollen, sofern der Bundestag das Gesetz beschließt, künftig die bereits in zahlreichen Bundesländern geltenden Tariftreueregelungen auch auf Bundesebene nachvollzogen werden. Die neuen Regelungen sollen für alle Branchen gelten. Sie sehen bei Verstößen Vertragsstrafen, eine Nachunternehmerhaftung sowie den Ausschluss vom Vergabeverfahren vor. Für tariflose Branchen findet das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung keine Anwendung. Mit inhaltlichen Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist zu rechnen. Die neuen Regelungen sollen nach dem Willen des BMAS Anfang 2024 in Kraft treten.

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Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung für den Stromnetzausbau

Sebastian Hoppe, LL.M. (AMU)

Durch den neu eingefügten § 43m EnWG wird Art. 6 der EU-Notfall-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22.12.2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien) zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus in nationales Recht umgesetzt. Zweck der neuen Vorschrift ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Hiervon erfasst sind jedoch auch Anlagen zur Übertragung von Strom, der in zunehmendem Maße aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Nachfolgend wird daher der Anwendungsbereich der Norm für Infrastrukturvorhaben im Bereich des Stromtransports erläutert.

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Gesundheitsrecht/Health-Care/Pharmarecht: BVerwG zu Vertriebsmodellen europäischer pharmazeutischer Unternehmen unter Beteiligung von nicht in der Europäischen Union (Drittland) ansässigen Konzernunternehmen

Dr. Thomas Ritter

In seinem Urteil vom 25.02.2021 (Az. 3 C 1.20, NVwZ-RR 2021, 637) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu Vertriebsmodellen europäischer pharmazeutischer Unternehmen unter Beteiligung von nicht in der Europäischen Union (Drittland) ansässigen Konzernunternehmen ausführlich Stellung bezogen.

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