- Begleitung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen
- Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand
- Bieterstrategien bei der Angebotserstellung
- Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern im Nachprüfungsverfahren
- Beteiligung von öffentlichen Unternehmen an Vergabeverfahren, interkommunale Zusammenarbeit, Inhouse-Geschäfte
- Europäisches Beihilfenrecht
- Vertretung und Beratung bei Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission
- Public-Private-Partnership
- Zuwendungsrecht, Subventionsvergabe
Bauen zwischen Licht und Schatten – der Umgang mit den Anforderungen an die ausreichende Belichtung bleibt schwierig
Aljoscha S. Schäfer, LL.M. (UvA)
Mit Urteil vom 17. Dezember 2020, Az. 2 C 309/19, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da die durch die Planung bewirkten Verschattungsauswirkungen nicht ausreichend ermittelt und bewertet wurden.
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