Die bisher veröffentlichten Urteile betreffen zwar nur gegen Privatpersonen gerichtete Ordnungswidrigkeitsverfahren und nicht solche gegen Unternehmen. Die Urteile lassen alle eine Tendenz erkennen: Bisher scheuen die Gerichte zurück, Betroffene wegen eines Verstoßes gegen eine Corona-Schutzverordnung oder eine Corona betreffende Allgemeinverfügung zu verurteilen. Die Begründungen der Urteile können als Argumentationshilfen für Unternehmen dienen, um gegen sie … Einspruch einlegen lohnt sich – Bußgelder für Unternehmen wegen Verstößen gegen Corona-Schutzverordnungen weiterlesen […]
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