Eindämmen – und was dann? Die Grundrechte verlangen eine Corona-Exit-Strategie

Gibt es einen erfolgversprechenden Weg aus der Corona-Krise? Wenn es ihn gibt, dann muss die Politik ihn auch ergreifen. Es genügt nicht, die Menschen an Masken und Abstandsgebote zu gewöhnen und das Virus im Übrigen lediglich zu verwalten. Bereits im Brockdorf-Beschluss aus dem Jahre 1985 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein vorbeugendes Verbot – damals einer Demonstration – die „vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel voraussetze“, um die Grundrechtsausübung doch noch zu ermöglichen. Übertragen auf die gegenwärtige Situation muss die Exekutive den effektivsten Weg einschlagen, um die Corona-bedingten Grundrechteinschränkungen so schnell als irgend möglich wieder zu beenden.

Die Regierungen in Bund und Ländern verweisen in diesem Zusammenhang auf die bevorstehende Entwicklung eines Impfstoffes, doch Fachleute wie der Präsident der schweizerischen Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif) sind skeptisch: „Der Impfstoff muss in erster Linie bei den Risikopersonen eine schwere Erkrankung und Todesfälle verhindern. Ob wir damit auch die Virusübertragung und damit die Ausbreitung reduzieren, interessiert mich selbstverständlich auch. Das ist aber eine ganz andere Anforderung an den Impfstoff. Ob das jemals realisierbar ist, steht noch in den Sternen“ (NZZ v. 16.11.2020).

Soweit ersichtlich, gibt es daneben zwei weitere Strategien, um erfolgreich gegen das Virus vorzugehen und ihm seinen menschlichen Wirt zu nehmen: einmal das Erreichen von Herdenimmunität oder flächendeckende Testverfahren mit dem Ziel, infizierte Personen schnell zu erfassen und in Quarantäne zu schicken.

Auf das Erreichen von Herdenimmunität bezieht sich die Erklärung von Great Barrington, die am 4. Oktober von drei Epidemiologen abgefasst und mittlerweile von einer Vielzahl weiterer Ärzte unterzeichnet wurde. Darin heißt es: „Wir wissen, dass alle Populationen irgendwann die Herdenimmunität erreichen werden – d.h. den Punkt, an dem die Rate neuer Infektionen stabil ist – und dass dies durch einen Impfstoff unterstützt werden kann (aber nicht von diesem abhängig ist). Unser Ziel sollte es daher sein, die Sterblichkeit und den sozialen Schaden zu minimieren, bis wir Herdenimmunität erreichen.

Der mitfühlenste Ansatz, der die Risiken und Vorteile einer Herdenimmunität in Einklang bringt, besteht darin, denjenigen mit einem minimalen Todesrisiko ein normales Leben zu ermöglichen, um durch natürliche Infektionen eine Immunität gegen das Virus aufzubauen und gleichzeitig diejenigen zu schützen, deren Risiko am höchsten ist. Wir nennen dies fokussierten Schutz.“

Dagegen wird eingewandt, die Deklaration gebe keine Antwort auf die Frage, wie die Gefährdeten wirksam geschützt werden könnten. Sie verharmlose außerdem die zum Teil schweren gesundheitlichen Probleme derjenigen, die nicht als Gefährdete gelten und schließlich drückten sich die Befürworter der Deklaration vor jeder Angabe, wie viele Todesopfer ihre Politik fordern würde. Diese Einwände relativieren sich jedoch, wenn man bedenkt, dass es trotz des Anstiegs bei den positiv Getesteten keinen signifikanten Anstieg der Todesfallzahlen gibt.

Es ist allerdings nachvollziehbar, dass die Politik den sichersten Weg gehen möchte und es scheut, die Infektionszahlen weiter ansteigen zu lassen. Das macht die weitere Strategie vorzugswürdig, die darin besteht, die gesamte Bevölkerung engmaschig mehrfach zu testen. Bisher beschränkt man sich auf Tests bei Verdachtsfällen. Das Ziel von Tests in dieser Größenordnung wäre es, infizierte Personen und ihre engen Kontakte flächendeckend zu identifizieren und schnell Quarantänemaßnahmen zu ergreifen, um die Infektionskette zu durchbrechen. Wenn dieser Ansatz verwendet würde, um die Übertragung von allen infizierten Personen zu unterbrechen, könnte das Virus innerhalb kürzester Zeit aus einer Region, einem Land, einem Kontinent und schließlich aus der ganzen Welt entfernt werden. Diese Strategie verfolgen augenblicklich die Slowakei und demnächst auch Österreich. Einen dahingehenden Vorschlag hatten der Berliner Gen-Forscher Hans Lehrach und sein amerikanischer Kollege George Church bereits im Mai unterbreitet. Sie legten dar, dass das Virus für sein Überleben von Neuinfektionen abhängig ist und deshalb die Identifizierung und Quarantäne aller infizierten Personen schnell zum Aussterben des Virus führen würde. Dabei könnten die Erkenntnisse der Genom-Analyse zur Identifizierung auch sehr großer Zahlen infizierter Personen genutzt werden. Entsprechende Vorschläge kommen auch von einer Initiative der Ökonomen-Geschwister Fehr: „testtheworld.org“. Dieser Weg hat nur den Nachteil, aufwendig und kostspielig zu sein, was sich angesichts der Größenordnungen der bereits beschlossenen wirtschaftlichen Rettungsmaßnahmen allerdings wiederum relativieren dürfte. Er bietet umgekehrt aber den großen Vorteil eines planbaren und sicheren Weges aus der Corona-Krise. Außerdem könnte die einmal aufgebaute Testinfrastruktur auch bei dem zu erwartenden Auftreten weiterer aggressiver Corona-Viren genutzt werden. Schließlich könnten auch beide Wege kombiniert werden, so dass zunächst umfangreich getestet wird und auf diese Weise danach kontrolliert und schonend Herdenimmunität erreicht werden kann.

Eine solche Strategiediskussion findet jedoch nicht statt. Stattdessen scheint die Exekutive – ohne dies ausdrücklich zu artikulieren – die Eindämmungsmaßnahmen bis zum Vorliegen eines Impfstoffes fortsetzen zu wollen. Das wirft die verfassungsrechtliche Frage auf, ob und gegebenenfalls wie lange Grundrechtseinschränkungen mit dem unsicheren Eintritt eines Ereignisses gerechtfertigt werden können, dass gegenwärtig noch „in den Sternen steht“. In seinem Urteil über das Luftsicherheitsgesetz vom 15.02.2006 hat das Bundesverfassungsgericht „Unsicherheiten im Tatsächlichen“ darüber, ob ein entführtes Passagierflugzeug als Waffe eingesetzt werden soll oder nicht gerade als Argument gegen die Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs angeführt.

Diese Unsicherheiten im Tatsächlichen bestehen auch bezüglich eines Impfstoffes gegen das Corona-Virus. Bisher liegen nur Pressemitteilungen der beteiligten Unternehmen vor, keine Fachveröffentlichungen und keine Stellungnahmen von Zulassungsbehörden. Die in Rede stehenden mRNA-basierten Impfstoffe gehören zu einer völlig neuen Impfstoffklasse im Vergleich zu herkömmlichen Aktiv- oder Passivimpfungen. Bisher ist noch kein einziger mRNA-basierter Impfstoff zugelassen worden und es gibt dazu naturgemäß auch keine Langzeitstudien. Es kann sich also um grandiose Erfindungen handeln. Es ist aber auch möglich, dass sich deren klinische Wirksamkeit nicht in ausreichendem Maße erweist. In dieser Situation wird man der Politik einen Beurteilungsspielraum zumessen müssen, innerhalb dessen sie sich von der möglichen Wirksamkeit dieser Impfstoffe überzeugen kann und die Eindämmungsmaßnahmen aufrechterhalten darf. Dieser Zeitraum kann aber allenfalls einige Monate, nicht aber ein Jahr oder gar mehrere Jahre betragen. Mit einer bloßen Hoffnung können Grundrechtseinschränkungen nicht gerechtfertigt werden, ohne konturlos zu werden, vor allem dann nicht, wenn es alternative Wege gibt, die Grundrechtsausübung in absehbarer Zeit wieder zu ermöglichen. Wenn sich mithin etwa bis März 2021 kein klinisch wirksamer Impfstoff als zulassungsfähig erweist, dann gebieten es die Grundrechte, dass die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder eine der oben aufgeführten alternativen Strategien einschlagen.

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Prof. Dr. Stefan Hertwig

Prof. Dr. Stefan Hertwig

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