Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kurz vor dem 2. Advent die Gründe zur heiß diskutierten „Zeiterfassungsentscheidung“ (Beschluss vom 13.09.2021 – 1 ABR 22/21) veröffentlicht, welche in der Presse im September zum Teil als „Paukenschlag“, „Rückkehr zur Stechuhr“ oder „Ende der Vertrauensarbeitszeit“ betitelt wurde und später ebenso eine (fach-)mediale Gegenbewegung erzeugte. Wir teilen Ihnen die wesentlichen und praxisrelevanten Inhalte mit. Vorab: Es ist alles nicht so schlimm.
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