Der Bundesrat hat am 19.11.2021 einstimmig die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, welches ab dem 24.11.2021 gültig ist. ACHTUNG: Es gelten jetzt erhebliche zusätzliche Auflagen für die Betreiber, Beschäftigte und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen.
In unserem CBH EXTRABLATT | Arbeitsrecht Sonderausgabe Krankenhaus fassen CBH-Partner André Ueckert, Stephan Hinseln und René Scheurell die wesentlichen Punkte der Änderungen zusammen und geben einen Überblick zu den Neuerungen.