Astrid Helene Ternes
Das LAG Düsseldorf hat sich mit der Frage der Reduzierung des jährlichen Urlaubsanspruchs während der sog. „Kurzarbeit Null“ befasst und sich mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dahin gehend positioniert, dass jedenfalls Kurzarbeit Null den Urlaubsanspruch automatisch reduziert, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf (LAG Düsseldorf v. 12.03.2021 – 6 Sa 824/20).
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