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Personal & Sozialwesen

Gesundheitsrecht/Health-Care – Urteil des BGH zum Gesamtschuldner-Innenausgleich bei grobem Behandlungsfehler

Dr. Thomas Ritter

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.12.2022, VI ZR 284/19) präzisiert seine Rechtsprechung zum Gesamtschuldnerausgleich bei grobem Behandlungsfehler und stellt fest, dass die Grundsätze der Beweislastumkehr wegen eines groben Behandlungsfehlers auch im Rechtsstreit zwischen den Mitbehandlern des Patienten über den selbstständigen Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners nach § 426 Abs. 1 BGB anwendbar sind.

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Equal Pay – lässt sich nicht verhandeln

Anne C. Jonas / Stephan Hinseln

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert sich nichts, wenn der Arbeitgeber einer Forderung des männlichen Kollegen nach einem höheren Entgelt nachgibt, so jüngst das BAG (Urteil vom 16. Februar 2023, Az. 8 AZR 450/21).

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Neues zum Unfallschutz des Arbeitnehmers

Stephan Hinseln

Das Zurücklegen des Weges zum Holen eines Kaffees im Betriebsgebäude des Arbeitgebers steht regelmäßig im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und ist ein Arbeitsunfall, so das Hessische LSG (v. 07.02.2023 – L 3 U 202/21).

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Neues zum Urlaub

Stephan Hinseln

Kurz vor Weihnachten 2022 hat das BAG die Vorgaben des EuGH aus dem Jahr 2022 hinsichtlich des Verfalls von Urlaub in zwei Entscheidungen umgesetzt.

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Arbeitgeber müssen sämtliche Arbeitszeiten erfassen – Begründung des BAG

Kamil Niewiadomski

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kurz vor dem 2. Advent die Gründe zur heiß diskutierten „Zeiterfassungsentscheidung“ (Beschluss vom 13.09.2021 – 1 ABR 22/21) veröffentlicht, welche in der Presse im September zum Teil als „Paukenschlag“, „Rückkehr zur Stechuhr“ oder „Ende der Vertrauensarbeitszeit“ betitelt wurde und später ebenso eine (fach-)mediale Gegenbewegung erzeugte. Wir teilen Ihnen die wesentlichen und praxisrelevanten Inhalte mit. Vorab: Es ist alles nicht so schlimm.

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Neues zum Gemeinschaftsbetrieb und zur Arbeitnehmerüberlassung

Stephan Hinseln

Das BAG hat mit Urteil vom 24. Mai 2022 (Az. 9 AZR 337/21) klargestellt, dass die Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einem Gemeinschaftsbetrieb zweier Unternehmen eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. § 1 Abs. 1 AÜG ausschließt und – quasi nebenbei – dass die Übergangsvorschrift des § 19 Abs. 2 AÜG zwar europarechtswidrig, aber dennoch anzuwenden ist.

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