Bundespatentgericht: Entscheidung über die Schutzfähigkeit der Marke „Black Friday“

Das Bundespatentgericht hat Ende Februar eine Entscheidung im jahrelangen Streit um die Marke „Black Friday“ getroffen (Az. 30 W (pat) 26/18). Nachdem zahlreiche Unternehmen beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgreich die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ beantragt hatten, hat das Bundespatentgericht diese Entscheidung nun zu weiten Teilen aufgehoben.

Das Gericht geht davon aus, dass deutsche Verbraucher zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahre 2013 den Begriff noch nicht „als Schlagwort für einen Rabatt-Aktionstag“ verstanden haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Marke also nach Ansicht der Richter hinreichende Unterscheidungskraft. Demnach erfolgte zumindest die vollständige Löschung der Wortmarke durch das Deutsche Patent- und Markenamt zu Unrecht.

Anders sei die Situation allerdings bei Rabattaktionen für Elektro- und Elektronikwaren zu bewerten. In diesem Zusammenhang sei Verbrauchern der Begriff als Rabattaktion im Jahre 2013 sehr wohl schon bekannt gewesen, weshalb für diese Bereiche nach Ansicht der Münchener Richter bereits zu diesem Zeitpunkt ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs.2 Nr. 2 MarkenG bestand. Der Schutz wurde für diese Bereiche also zu Unrecht beansprucht, weshalb die Löschung durch das Deutsche Patent-und Markenamt rechtmäßig war.

Weiterer Verfahrensgang:

Da das Bundespatentgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen hat, haben die Beteiligten des Rechtsstreits die Möglichkeit innerhalb eine Monats gegen das Urteil vorzugehen. Ob einer der Beteiligten diesen Schritt tatsächlich gehen wird, bleibt zunächst abzuwarten.

Klar ist jedoch auch, dass der Streit um „Black Friday“ an anderen Stellen Fortsetzung finden wird: So verhandelt unter anderem noch im April das Landgericht Düsseldorf über die Frage, ob die Markeninhaberin Händler zu Unrecht wegen angeblichen Markenrechtsverletzungen abgemahnt hat. Auch das LG Berlin hat sich wohl noch mit der Thematik zu beschäftigen, da dort Presseberichten zufolge im November 2019 Klage auf Löschung der Marke wegen Verfalls aufgrund von Nichtbenutzung eingereicht wurde.

Rechtsanwältin Carla Tacke

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