Kampf gegen Produktpiraterie: G7 wollen Zusammenarbeit verstärken

Die Ämter für geistiges Eigentum der sieben führenden Industriestaaten (G7) haben sich bei einem Treffen mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum und dem Bundesministerium der Justiz auf eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen das weltweite Phänomen der Produktpiraterie verständigt.

Die Teilnehmer, zu denen die Amtsspitzen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, den Vereinigten Staaten sowie der Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum gehörten, verständigten sich u. a. darauf, dass die internationale Zusammenarbeit insgesamt weiter verstärkt werden müsste, um eine „positive Kultur des geistigen Eigentums“ zu fördern und der Produktpiraterie effektiv entgegentreten zu können.

In der gemeinsamen Erklärung wurde insbesondere auch auf die Gefahren hingewiesen, die von gefälschten Produkten ausgehen und die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden können. Bedingt durch die Coronapandemie war insbesondere bei Waren wie Testkits, Schutzausrüstungen und Impfstoffen ein Anstieg von Fälschungen zu verzeichnen.

Das weltweite Phänomen der Produktpiraterie verursacht einen immensen wirtschaftlichen Schaden und wirkt sich nahezu auf alle Branchen und Wirtschaftsakteure aus. Laut einer Studie des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) belief sich der internationale Handel mit Fälschungen allein für das Jahr 2019 auf 412 Milliarden Euro, was 2,5 Prozent des Welthandels entspricht. Durch die stetig wachsende Bedeutung des Onlinehandels werden die vorhandenen Probleme noch verschärft, wie auch die von der Europäischen Kommission kürzlich herausgegebene Beobachtungsliste für Fälschungen und Produktpiraterie verdeutlicht, in der sowohl Anbieter von Onlinediensten als auch physische Marktplätze außerhalb der Europäischen Union aufgeführt werden, die erhebliche Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere durch Nachahmung und Piraterie, begehen oder erleichtern (vgl. CIRCABC ).

Praxistipp

Angesichts dieser Zahlen wird nochmals deutlich, dass der Produktpiraterie lediglich durch ein mit allen nationalen und internationalen Akteuren abgestimmtes Gesamtkonzept entgegengewirkt werden kann. Auch wenn ein vollständiger Schutz gegen Produktpiraterie in der Praxis kaum möglich ist, kann die Angriffsfläche eines Unternehmens durch bestimmte Maßnahmen deutlich reduziert werden, dazu gehört insbesondere auch eine effektive Schutzrechtsstrategie und -verteidigung. In diesem Zusammenhang kann auch der Einsatz von Blockchain-Technologien sinnvoll sein, die die bereits vorhandenen Maßnahmen effektiv unterstützen und den Fälschungsschutz erhöhen können.

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Britta Iris Lissner, LL.M.

Britta Iris Lissner, LL.M.

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