COVID-19 Bundesregierung und KfW-Bank konkretisieren Maßnahmenpakete zu Liquiditätshilfen

Bereits beschlossene Hilfsgelder in Milliardenhöhe, weitere Fördermaßnahmen und die hierfür teilweise erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden in dieser Woche von Bundesregierung, Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossen. Auch die KfW-Bank hat die Rahmenbedingungen für „KfW-Coronakredite“ spezifiziert.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Solo-Selbständige und auch an die Kultur- und Kreativwirtschaft richten.

Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen:

Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Mrd. EUR Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln sollen laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und Ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 EUR Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 EUR Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

  • Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
    • Bis 9000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
    • Bis 15.000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u. a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. Ä. (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
  • Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
  • Antragstellung: kurzfristig elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
  • Überkompensation: Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Liquiditätshilfen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Die KfW wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW wird dazu die bereits bestehenden Kreditprogramme nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Zu beachten ist aber, dass es sich bei diesen sog. Durchleitungskrediten nicht um Zuschüsse handelt, sondern um normale Kredite, die zurückzuzahlen sind.

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, müssen sich aber zunächst an ihre Hausbank wenden, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten wird.

Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.

KfW-Förderungen im Einzelnen:

KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

Wenn ein Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragt wird, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.

Für große Unternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitern, mehr als 50 Mio. EUR Umsatz oder mehr als 43 Mio. EUR Bilanzsumme bis zu 80 % der Risikoübernahme.

Für kleinere und mittlere Unternehmen von bis zu 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. EUR Umsatz bis zu 90 % Risikoübernahmen.

Je Unternehmensgruppe können bis zu 1 Mrd. EUR beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen bzw. 12 Monate bei großen Unter­nehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung ihres Unter­nehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

KfW-Kredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:

Wenn ein Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragt wird, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Hausbank.

Für große Unternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitern, mehr als 50 Mio. EUR Umsatz oder mehr als 43 Mio. EUR Bilanzsumme bis zu 80 % der Risikoübernahme.

Für kleinere und mittlere Unternehmen von bis zu 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. EUR Umsatz bis zu 90 % Risikoübernahmen.

Je Unternehmensgruppe können bis zu 1 Mrd. EUR beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen bzw. 12 Monate bei großen Unter­nehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung ihres Unter­nehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

KfW-Kredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:

ERP-Gründerkredit – Universell

  • Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.
  • Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme.

Auch hier können Sie je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung ihres Unter­nehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. noch keine zwei Jahresabschlüsse vorlegen kann, können kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen einen ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.

Voraussetzung: Ihre Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko.

Hinweis: Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit – Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 EUR für Betriebsmittel – mit bis zu 80 % Risikoübernahme durch die KfW.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen

Besonderheiten bei Leasing:

Bei Investitionen in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte förderfähig. Vorhaben im Rahmen des Sale & Lease-Back und im so genannten Doppelstockmodell können nicht finanziert werden.

Förderausschlüsse:

  • Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude); diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der Förderprogramme Altersgerecht Umbauen, Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren – Kredit gefördert werden.
  • Bei der Förderung von Vermietung und Verpachtung sind die wohnwirtschaftliche, gemeinnützige und die kommunale Nutzung ausgeschlossen.
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
  • In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile oder aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners, Vermögensübertragungen/-verschiebungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen oder zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.
  • Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste

Kombination mit anderen Förderprogrammen:

Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredites aus dem Programm KfW-Unternehmerkredit mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.

Eine Kombination mit Bürgschaften, Garantien, haftungsfreigestellten Krediten, die auf Grundlage des „Temporary Framework for State aid measures to support the economy in the current COVID-19 outbreak“ für das selbe Vorhaben ist ausgeschlossen.

Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für dieselben förderfähigen Kosten nicht.

Rückzahlung:

  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Bei endfälligen Darlehen tilgen Sie den Kreditbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank.

KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro:

Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamt­verschuldung.

Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Bevor Unternehmen jedoch vorschnell Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen, ist genau zu prüfen, welchen Hilfsprogramme im Einzelfall sinnvoll von einem Unternehmen zu beantragen sind und welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen. Dies bedarf regelmäßig einer sorgfältigen Prüfung. Sofern Sie dazu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen mit unserem auf Finanzierungen spezialisierten Team gerne zur Seite.

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Dr. Maik Kirchner

Dr. Maik Kirchner

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