In Zeiten der Corona-Pandemie sehen sich aktuell zahlreiche öffentliche Auftraggeber mit der Notwendigkeit schneller Beschaffungen, aber auch mit Fragen nach möglichen Anpassungen bestehender Verträge konfrontiert. Gleichzeitig herrscht auf Bieterseite Unsicherheit, wie im Vergabeverfahren mit den derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie umzugehen ist.
Unter anderem können sich dabei Fragen wie die folgenden stellen:
- In welchem Umfang und hinsichtlich welcher Leistungen dürfen öffentliche Auftraggeber auf das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zurückgreifen? Ist es zulässig, nur ein Unternehmen anzufragen?
- Begründet die aktuelle Krisensituation auch für Beschaffungen, die nicht unmittelbar zur Bekämpfung der Pandemie dienen, einen Ausnahmetatbestand?
- Kann ein Auftraggeber bestehende und alsbald auslaufende Verträge einstweilen verlängern, weil in der Krise nicht oder nur mit deutlich verteuerten Angeboten zu rechnen ist?
- Muss ein Auftraggeber festgelegte Ausführungsfristen vor Angebotsabgabe verlängern bzw. festlegen, dass Corona-bedingte Verschiebungen nicht zu Lasten des künftigen Auftragnehmers gehen? Wie wirkt man als Bieter darauf im Verfahren hin?
Für viele Mandanten sind wir derzeit schon intensiv in der Beratung zur Bewältigung der aktuellen Situation tätig.
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