Prof. Dr. Markus Ruttig
In der azur Ausgabe 02/2020 hat CBH-Partner Prof. Dr. Markus Ruttig ein Co-Publishing über die Bedeutung der Kommunikation in der Unternehmenskrise veröffentlicht.
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In der azur Ausgabe 02/2020 hat CBH-Partner Prof. Dr. Markus Ruttig ein Co-Publishing über die Bedeutung der Kommunikation in der Unternehmenskrise veröffentlicht.
weiterlesenProf. Dr. Stefan Hertwig
Gibt es einen erfolgversprechenden Weg aus der Corona-Krise? Wenn es ihn gibt, dann muss die Politik ihn auch ergreifen. Es genügt nicht, die Menschen an Masken und Abstandsgebote zu gewöhnen und das Virus im Übrigen lediglich zu verwalten. Bereits im Brockdorf-Beschluss aus dem Jahre 1985 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein vorbeugendes Verbot – damals einer Demonstration – die „vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel voraussetze“, um die Grundrechtsausübung doch noch zu ermöglichen. Übertragen auf die gegenwärtige Situation muss die Exekutive den effektivsten Weg einschlagen, um die Corona-bedingten Grundrechteinschränkungen so schnell als irgend möglich wieder zu beenden.
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Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2020 eine Reihe von Erlassen und Rundschreiben veröffentlicht, die zum einen Klarheit zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragen liefern und zum anderen die Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber vereinfachen sollten.
weiterlesenJohannes Ristelhuber
Ab dem 02.11.2020 gelten verschärfte Coronaregeln. Die Gastronomie muss schließen. Hotels sollen keine touristischen Übernachtungsgäste mehr aufnehmen. Die Gastronomie und Hotellerie bilden mithin die unfreiwillige Speerspitze bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Greift wenigstens die von vielen Hoteliers und Gastronomen abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung?
weiterlesenDr. Jörg Laber
Mit Beschluss vom 6. Oktober 2020 hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden, dass die Wahl des örtlichen Personalrates der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am Standort Bonn am 19. März 2020 ordnungsgemäß durchgeführt wurde und somit nicht wiederholt werden muss.
weiterlesenDr. Christoph Naendrup, LL.M.
Mit Pressemitteilung vom 19.09.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zu einer Verordnung vorgestellt, der die Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis 31.12.2021 vorsieht.
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Google-Bewertungen stellen heute einen wesentlichen Faktor in der Außenwahrnehmung von Unternehmen dar. Kaum jemand wird behaupten können, dass er von den gelben Sternchenbewertungen der Suchergebnisse für Restaurants, Ärzte, Geschäfte oder andere Dienstleister in seinen Erwerbsentscheidungen völlig unbeeinflusst bleibt. Aber nicht nur Verbraucherentscheidungen werden durch solche Bewertungen beeinflusst. Auch andere unternehmerische Entwicklungen hängen von der Außenwahrnehmung eines Unternehmens ab, die heutzutage wesentlich durch Google-Suchergebnisse beeinflusst werden.
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Kurz vor Ablauf der „Coronaregionalverordnung“ im Kreis Gütersloh hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 06.07.2020 diese vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Verordnung entsprechende angesichts der Infektionslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das nun differenziertere Regelungen verlange.
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Viele Arbeitnehmer kehren nach und nach aus dem Home-Office an ihre Arbeitsplätze in den Betrieben zurück. Dies wirft für den Arbeitgeber zugleich die Frage auf, wie er für die Belegschaft ohne Risiko und rechtssicher den Betriebsablauf gestalten kann. Denn nicht nur zuletzt der Fall Tönnies bereitet die berechtigte Sorge vor einer behördlich angeordneten Stilllegung und auch einer Schadensersatzpflicht.
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Die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen schränken nicht nur das Leben vieler Bürger ein, sondern haben auch Auswirkungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Vor allem die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen stellen Behörden und Vorhabenträger bei der Durchführung von wesentlichen Verfahrensschritten – etwa der Offenlage von Planunterlagen – vor große Herausforderungen. Abhilfe sollen nun die verfahrensmäßigen Erleichterungen des am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) leisten.
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