In Zeiten der COVID-19-Pandemie sind Unternehmen mit zahlreichen logistischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. In der aktuellen Situation, mit staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und dem sog. Kontaktverbot sind insbesondere Vorstände und Geschäftsführer gefordert:
- Welche Pflichten treffen Vorstände und Geschäftsführer im Rahmen der betrieblichen Organisation gegenüber Mitarbeitern?
- Welche Pflichten treffen Vorstände und Geschäftsführer im Rahmen gegenüber ihren Gesellschaftern und Mitgliedern?
- Unter welchen Voraussetzungen ist beine Insolvenzantragspflicht ausgesetzt?
- Wie können Geschäftsführer sicherstellen, dass erforderliche Beschlüsse von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen gefasst werden können?
- Können Gesellschafter- bzw. Mitgliederversammlungen auch ohne entsprechende Satzungsregelung virtuell abgehalten werden?
- Ist eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren möglich?
- Was passiert bei verspäteter Versammlung? Endet das Amt der auf Zeit bestellten Organe?
Für viele Mandanten sind wir derzeit schon intensiv in der Beratung zur Bewältigung der aktuellen Situation tätig.
Wir unterstützen Sie ebenfalls gerne mit unserer rechtlichen Expertise.