Noël Lücker
In einer aktuellen Entscheidung (BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20) stellt der BGH in Ergänzung seiner Rechtsprechung zur Haftung von Betreibern von Bewertungsportalen klar, welche tatsächlichen Umstände Betroffene von „Fake“-Bewertungen darlegen müssen, um Prüfungspflichten des Portalbetreibers auszulösen. Diese Darlegungslast des Betroffenen setzt der BGH erfreulicherweise angemessen niedrig an.
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