Judith Burkamp, LL.M.
Nicht selten sind auf Stoffbeuteln kurze und prägnante Aussagen wie z. B. humorvolle oder zum Nachdenken anregende Statements zu finden. Mit der sich auf einem Stoffbeutel befindenden Aufschrift „ALLET JUTE“ hatte sich aus markenrechtlicher Sicht kürzlich das OLG Hamburg (3.2.21 – 3 U 9/19) zu befassen. Es ging insbesondere um die Frage, ob der Aufdruck auf dem Beutel seitens des angesprochenen Verkehrs als markenrechtlicher Herkunftshinweis anzusehen war.
weiterlesen