Dr. Martin Quodbach, LL.M.
In einem Urteil vom 15.03.2022 (Az: X ZR 18/20) hat sich der BGH mit besonderen Konstellationen befasst, in dem der Pateninhaber noch zu einem späteren Stadium eines Nichtigkeitsverfahren neue Hilfsanträge stellen darf, ohne wegen Verspätung damit zurückgewiesen zu werden.
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