Dr. Anna Fischbach
Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Berliner Mietendeckel ist ergangen (Beschluss vom 25. März 2021, 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20).
weiterlesenDr. Anna Fischbach studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Köln und in Krakau/Polen. Während ihres Studiums gewann sie als Teil des Kölner Teams im Jahr 2007 den „Ben Telders International Law Moot Court“. Ihre Dissertation schrieb Dr. Anna Fischbach zu einem eigentumsrechtlichen Thema im Völkerrecht. Während ihres Referendariats absolvierte sie u. a. zwei Stationen in großen Wirtschaftskanzleien.
Mit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin Anfang 2017 begann Dr. Anna Fischbach ihre Tätigkeit bei CBH in Köln im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts. Seit Anfang 2018 arbeitet sie am Berliner CBH-Standort im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht und das private Bau- und Immobilienrecht.
Dr. Anna Fischbach
Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Berliner Mietendeckel ist ergangen (Beschluss vom 25. März 2021, 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20).
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Das OLG Saarbrücken entschied mit Urteil vom 27.01.2021, Az. 2 U 39/20, dass ein Architekt auch dann für Planungsmängel haftet, wenn diese auf ein durch einen Brandschutzexperten erstelltes Brandschutzgutachten zurückzuführen sind. Denn der Architekt muss bei der konstruktiven Gebäudeplanung auch die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigen. Daher trifft ihn im Bereich des Brandschutzes eine Pflicht zum „Mitdenken“.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. März 2021 – VIII ZR 305/19 über die Musterfeststellungsklage eines Mietervereins gegen eine Immobilien GmbH entschieden.
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