Deniz Bilgin
Dem Urteil des OLG Stuttgart vom 26.10.2021 – 10 U 336/20 – lag ein Fall der sog. Doppelkausalität zugrunde. Eine solche ist anzunehmen, wenn sowohl Fehler der auftraggeberseits veranlassten Planung als auch Ausführungsfehler des Unternehmers für einen Baumangel ursächlich sind und beide Fehler für sich allein jeweils den ganzen Schaden verursacht hätten. Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart kann bei einer solchen Konstellation ein Mitverschuldenseinwand des Unternehmers nicht greifen, sodass diesen eine vollständige Haftung gegenüber dem Auftraggeber trifft.
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