Carina Schnepp
Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 25.01.2022 entschieden, dass eine GmbH, die durch eine rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst wurde, nicht fortgesetzt werden kann.
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