
Dr. Jochen Hentschel
Tel. +49(0)221/9 51 90-84Fax +49(0)221/9 51 90-94
j.hentschel@cbh.de
REACH-Anpassungsgesetz verabschiedet
Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, kurz REACH, ist das Ziel der EG-Verordnung Nr. 1907/2006, die in den nächsten Jahren schrittweise im gesamten europäischen Wirtschaftsraum umgesetzt werden muss. Das Regelungssystem von REACH wendet sich nicht nur an Chemieproduzenten und -importeure, sondern grundsätzlich an alle Hersteller und Importeure, in deren Produkten Chemikalien enthalten sind. Künftig gilt: Ohne Daten kein Markt!
Mit der einheitlichen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen und Produkten, in den chemische Stoffe enthalten sind, soll das europäische Chemierecht harmonisiert und der Verbraucherschutz verbessert werden. Für Hersteller und Importeure kann REACH jedoch zunächst einen immensen Verwaltungs- und Kostenaufwand bedeuten: Eine Vermarktung von Stoffen und Produkten, die nicht zuvor das REACH-Verfahren durchlaufen haben, wird zukünftig verboten sein. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen. Ab dem 1. Juni 2008 beginnt die sog. Vorregistrierungsphase für bestimmte Gruppen von Stoffen. Für vorregistrierte Stoffe gelten dann längere Übergangsfristen bis zum Eingreifen der Regelung „Ohne Daten kein Markt“.
Mit dem REACH-Anpassungsgesetz hat die Bundesrepublik nun auf das neue europäische Recht reagiert. Nachdem es am 25.04.2008 den Bundesrat passiert hat, kann es wie geplant in Kraft treten. Da die gemeinschaftsrechtliche Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, konnte sich das deutsche Anpassungsgesetz auf Randfragen beschränken. Neben behördlichen Zuständigkeiten ist dies vor allem ein umfangreicher Katalog von teilweise sehr empfindlichen Sanktionen für Verstöße gegen REACH.
Erscheinungsdatum: 16.05.2008
