
Dr. Tassilo Schiffer
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OVG Münster zur Unbilligkeit von Straßenbaubeiträgen
Die dreifache Erschließung eines Grundstücks kann zu einem Billigkeitserlass führen.
Das OVG Münster äußerte sich in seinem Urteil vom 24.06.2008 (Az. 15 A 285/06) umfassend zur Möglichkeit der Gewährung eines Billigkeitserlasses im Erschließungsbeitragsrecht. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin ist Eigentümerin eines von drei Straßen erschlossenen gewerblichen Grundstückes. Das Grundstück bestand ursprünglich aus mehreren Buchgrundstücken und ist mit mehreren miteinander verbundenen Gebäuden bebaut. Die Beklagte hatte die Klägerin zur Zahlung eines Straßenausbaubeitrages für die Sanierung eines Entwässerungskanals herangezogen. Der Berechnung des Ausbaubeitrages wurde unter anderem die gesamte Grundstücksfläche zu Grunde gelegt. Hiergegen wehrte sich die Klägerin mit dem Argument, dass nicht alle Flächen ihres Grundstücks von der Ausbaumaßnahme gleichermaßen profitierten.
Das Oberverwaltungsgericht stellte zunächst fest, dass die Berechnung der Beklagten zulässigerweise auf der gesamten Grundstücksfläche beruhe. Der von der Klägerin vorgebrachte Umstand, dass das Grundstück aus mehreren Buchgrundstücken bestandene habe, greife nicht durch. Ein der Beitragspflicht unterliegendes Grundstück im Sinne des § 8 Abs. 2 S. 2 KAG NRW sei die wirtschaftliche Einheit, also jeder demselben Eigentümer gehörende Teil der Grundfläche, der selbständig baulich oder gewerblich genutzt werden könne. Vorliegend sei eine wirtschaftliche Einheit gegeben, da die einzelnen Gebäude baulich zusammenhingen und eine Abgrenzung bestimmter Grundstücksteile zu speziellen selbständigen Bauvorhaben nicht festgestellt werden könne.
Der Klägerin sei jedoch ein Billigkeitserlass gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. a) KAG NRW i.V.m. § 227 AO zu gewähren. Im vorliegenden Fall entspreche die Erhebung des vollen Beitrages für das klägerische Grundstück nämlich nicht dem mit der durchgeführten Maßnahme einhergehenden Vorteil. Der wirtschaftliche Vorteil eines Straßenausbaus liege regelmäßig darin, dass durch den Ausbau der Straße der Gebrauchswert der Grundstücke erhöht werde. Grundsätzlich könne auch der Ausbau dreier erschließender Straßen zu einem wirtschaftlichen Vorteil führen. Dies setze aber voraus, dass das Grundstück tatsächlich eine Gebrauchswerterhöhung erfahre. Eine Erhöhung des Gebrauchswertes käme etwa bei einer die Mehrfacherschließung aufnehmenden architektonischen Planung in Betracht. Dies sei bei dem klägerischen Grundstück jedoch nicht der Fall. Es profitiere nicht von der dreifachen Erschließung, da die Erschließung lediglich auf eine bestimmte Straße ausgerichtet sei.
Erscheinungsdatum: 25.07.2008
