Christopher Küas

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Novellierung des Landesplanungsgesetzes NRW/Landesentwicklungsplan 2025

Der Referentenentwurf zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen soll im II. Quartal 2008 vorgelegt werden. Diesen Zeitpunkt kündigte die Landesregierung gegenüber dem Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtags Nordrhein-Westfalen Ende März 2008 an (Vorlage 14/1698).

Die Landesregierung hält ebenso an ihrem Ziel fest, noch im Jahre 2008 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes in den Landtag einzubringen (vgl. Newsticker vom 21.12.2007). Anfang 2009 soll das geänderte Landesplanungsgesetz - unter Berücksichtigung der Vorgaben des derzeit stattfindenden Änderungsverfahrens zum Raumordnungsgesetz auf Bundesebene - in Kraft treten.

„Raumqualität statt Flächenverbrauch - Verbesserung im Bestand“ sind die Leitmotive des Landesentwicklungsplans 2025 (LEP), der in diesem Zusammenhang unter Federführung vom Wirtschaftsministerium derzeit erarbeitet wird. Der Landesentwicklungsplan 2025 soll das derzeit geltende Regelwerk aus dem Jahre 1995 ablösen. Aufbauend auf die vom Wirtschaftsministerium vorgegebenen Leitmotive sollen u.a. folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die bisher vorgesehenen neuen Standorte für Großvorhaben der Industrie und des Gewerbes sollen überprüft werden, um deren Anzahl zu reduzieren.
  • Im Bereich Energieversorgung soll auf zusätzliche Standorte für Großkraftwerke weitgehend verzichtet werden. Gleichzeitig soll die dezentrale Energieversorgung in den Gewerbe- und Industriegebieten der einzelnen Regionen durch Kraft-Wärme-Kopplung gefördert werden.
  • Um einen sparsamen Umgang mit den heimischen Rohstoffen zu erreichen, soll der Planungshorizont für die Bewertung der Rohstoffsicherheit von derzeit noch zweimal 25 Jahren verkürzt werden.
  • Im Zuge einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung soll vor allem die Attraktivität der bestehenden Siedlungsräume erhöht werden. Dazu gehört u.a. die Erhaltung und Entwicklung belebter Innenstädte.
  • Erstmals soll der Begriff der Kulturlandschaft in die Landesplanung eingeführt werden. Durch ihn soll das kulturlandschaftliche Erbe erhalten und die Identität der jeweiligen Region genutzt werden.

Vgl. Presse-Info vom 27.03.2008 www.wirtschaft.nrw.de/2000/2100/2110/080327/index.php


 

Erscheinungsdatum: 18.04.2008