Christopher Küas

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Gesetzesentwurf des Landes NRW zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und des UN-ECE-Protokolls über die strategische Umweltprüfung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen u.a. eine Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen.

Der Begriff „strategische Umweltprüfung“ ist auf die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zurückzuführen. Ziel dieser Richtlinie ist es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen einbezogen und entsprechend dieser Richtlinie eine Umweltprüfung unterzogen werden. Dies gilt vor allem bei Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energie, Industrie, Verkehr, Raumordnung oder Bodennutzung.

Als Maßnahme der Entbürokratisierung sieht der Gesetzesentwurf der Landesregierung vor, dass die Umsetzung der Richtlinie vorrangig in den Fachgesetzen vorgenommen werden soll. Nur soweit dies in den Fachgesetzen nicht geregelt oder nicht regelbar ist, soll die Umsetzung im UVPG-NRW erfolgen. Dafür wird als Auffangregelung in das UVPG-NRW § 4a zur Regelung der „strategischen Umweltprüfung“ eingefügt. Diese Regelung betrifft derzeit Pläne und Programme des Verkehrsbereiches, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Raumordnung und der Wasserwirtschaft.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung erfüllt mit diesem Gesetzesentwurf ihre Verpflichtung, die Vorgaben der Richtlinie in das Landesrecht umzusetzen, soweit nach dem SUPG des Bundes noch ein Umsetzungsbedarf bestand.

Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden.

Erscheinungsdatum: 19.03.2008