
Dr. Jochen Hentschel
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Einzelhandel: Bundesverwaltungsgericht zur Zulässigkeit von gebietsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen
In seiner Entscheidung vom 03.04.2008 (Az. 4 CN 3/07) hat das Bundesverwaltungsgericht die Festsetzung gebietsbezogener Verkaufsflächenbeschränkungen im Bebauungsplan mangels Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt.
Der angegriffene Bebauungsplan enthielt die Festsetzung für ein Sondergebiet „Einzelhandel“ und sah Höchstgrenzen für die Verkaufsfläche bestimmter Warengruppe vor, die in Quadratmetern angeben waren.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte dies für unwirksam: Die maßgebliche Baunutzungsverordnung erlaube es lediglich, Bau- und Nutzungsbeschränkungen in einem Bebauungsplan vorzusehen, die das Maß oder die Art der baulichen Nutzung betreffen. Gebietsbezogene Verkaufsflächenobergrenzen seien in keiner dieser beiden Gruppen einzuordnen und daher unzulässig. Bestätigt hat das Gericht in diesem Zusammenhang allerdings seine Rechtsprechung, nach der Verkaufsflächenobergrenzen, die sich konkret auf bestimmte Grundstücke beziehen, sehr wohl zulässig sind.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass das Bundesverwaltungsgericht bei gebietsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen die Gefahr eines „Windhundrennens“ sieht: Grundstückseigentümer, die mit dem Antrag auf Genehmigung ihres Vorhabens schnell sind, können alle Nutzungsmöglichkeiten, die im Baugebiet grundsätzlich zulässig sind, ausschöpfen; ist die Verkaufflächenobergrenze für das Gebiet dann ausgeschöpft, haben die restlichen Grundstückseigentümer das Nachsehen. Dies sah das Gericht als unvereinbar mit den Grundsätzen des Bauplanungsrechts an.
Erscheinungsdatum: 11.07.2008
