Dr. Cornelia Wellens

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Vorbescheid und erste Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk in Lünen aufgehoben

Die Klage des BUND hatte Erfolg. Am 01.12.2011 hob das Oberverwaltungsgericht Münster den Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung des Kraftwerks in Lünen auf (Az. 8 D 58/08.AK).

Zunächst war das Verfahren seit September 2009 ausgesetzt worden, da das Oberverwaltungsgericht Münster dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Reichweite des Klagerechts vorgelegt hat, das Umweltverbänden zukommt. Mit Urteil vom 12.05.2011 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Umweltverbände den Verstoß von Genehmigungen gegen europäische Umweltvorschriften geltend machen können.

Da demnach ein Klagerecht des BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.) gegeben war, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster nun in der Sache zu entscheiden. Der BUND hatte Verfahrensmängel und den Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Regelungen geltend gemacht.

Nach drei Verhandlungstagen ging es schließlich im Kern um die Frage, ob dem Kraftwerksstandort nahegelegene FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete), insbesondere das Gebiet „Wälder bei Cappenberg“, erheblich beeinträchtigt werden können. Während des Vorlageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof hatte der Vorhabenträger, die Trianel Power Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nachgeholt, die sie zunächst in Übereinstimmung mit der Bezirksregierung nicht für erforderlich gehalten hatte. Dieses Nachholen während des Gerichtsverfahrens sah das Oberverwaltungsgericht Münster als zulässig an.

Doch sei nicht hinreichend geklärt, ob die Bodenversauerung durch Schwefeldioxidimmissionen im genannten FFH-Gebiet zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen würde. Das Gebiet sei bereits deutlich vorbelastet. Für einen zusätzlichen Schadstoffeintrag müsse dargelegt werden, dass er die Bagatellschwelle in Höhe von 3 % der Grenzbelastung (Critical Load) einhalte. Diese Feststellung fehle in der FFH-Verträglichkeitsprüfung ebenso wie eine Prüfung der Summationseffekte mit den Auswirkungen anderer Projekte, insbesondere der Kraftwerke in Datteln (E.ON) und Herne (Evonik Steag). Auch nach Befragung in der mündlichen Verhandlung konnten die vom Vorhabenträger beauftragten naturschutzfachlichen Gutachter das Gericht nicht davon überzeugen, dass die Schadstoffimmissionen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen würden.

Doch sei, so unterstrich das Oberverwaltungsgericht Münster, dies der einzige Vortrag des BUND, der durchschlage. Die übrigen Bedenken seien unbegründet oder im Laufe des Verfahrens ausgeräumt worden. Daher hielt es das Gericht durchaus für möglich, dass ein neuer Vorbescheid aufgrund einer nachgebesserten FFH-Verträglichkeitsprüfung Bestand haben werde.

Erscheinungsdatum: 07.12.2011