Christopher Küas

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Solarförderung: Vermittlungsergebnis zur Solarförderung

Im Rahmen des Newsticker-Beitrages zur Solarförderung vom 07.06.2010 hatten wir Sie darüber informiert, dass die Zukunft der Solarförderung im Vermittlungsausschuss beraten wird. Bereits am 05.07.2010 wurde im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss für die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom gefunden.

Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss sah dagegen vor, die Solarförderung einmalig zum 01.07.2010 zu kürzen. Zwar bleibt es bei der ursprünglich geplanten Absenkung der Solarförderung ab dem 01.07.2010, diese beträgt aber zunächst nur 13 % für Dachflächenanlagen und 8 % für freie Flächenanlagen auf sog. Konversionsflächen. Die Kürzung der Einspeisevergütung für Anlagen auf sonstigen Freiflächen beträgt 12 %. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 % erfolgt zum 01.10.2010. Weitere Änderungen an dem Gesetzesentwurf wurden erfolgten nicht.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der Vermittlungsausschuss zeitnah einen Kompromiss bei der Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom herbeigeführt hat. Das Ergebnis führt zur erforderlichen Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere in Anlagen zur Förderung von Solarstrom.

Erscheinungsdatum: 15.07.2010