Dr. Tassilo Schiffer

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Landtag beschließt Änderung der Landesbauordnung

Der Gesetzgeber beschließt den Wegfall des Genehmigungserfordernisses für Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 30,00 qm und einer Tiefe von bis zu 3,00 m sowie den Wegfall des Erfordernisses einer Bauvorlagenberechtigung für bestimmte Bauvorhaben.

Künftig wird die Errichtung oder Änderung von Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 30,00 qm und einer Tiefe von bis zu 3,00 m keiner Baugenehmigung mehr bedürfen. Für folgende Bauvorhaben wird keine Bauvorlagenberechtigung mehr nachgewiesen werden müssen:

  • eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 25,00 qm,
  • eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche von bis zu 250,00 qm, in denen sich keine Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten befinden,
  • Dachgauben, wenn ihre Breite insgesamt höchstens ein Drittel der Breite der darunterliegenden Außenwand beträgt,
    Terrassenüberdachungen,
  • Balkone und Altane, die bis zu 1,50 m vor die Außenwand vortreten,
  • Aufzugsschächte, die an den Außenwänden von Wohngebäuden in geringer Höhe errichtet werden.

Erscheinungsdatum: 24.10.2008