Dr. Jochen Hentschel

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EuGH: Zusicherung staatlicher Unterstützung ist noch keine Beihilfe

France Télécom siegt vor Europäischem Gerichtshof.

Eine europarechtlich relevante Beihilfe setzt voraus, dass staatliche Mittel auch tatsächlich an ein Unternehmen fließen bzw. zumindest entsprechend gebunden werden. Dies hat der EuGH in seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen der Europäischen Kommission und der France Télécom vom 21.05.2010 klargestellt (Az.: T-425/04; T-444/04; T-450/04). Die bloße öffentliche Erklärung einer staatlichen Stelle, sie werde ein Unternehmen finanziell unterstützen, mag diesem Unternehmen einen tatsächlichen Vorteil - insbesondere was seine Kreditwürdigkeit anbelangt - auf dem Markt verschaffen. Als staatliche Beihilfe sei eine solche Erklärung jedoch nicht einzuordnen, so der EuGH, weil (noch) kein Geld vom Staat an das Unternehmen geflossen sei.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Äußerung des französischen Wirtschaftsministers, der sich im Jahr 2002 in einem Interview für die angeschlagene France Télécom stark gesagt hatte.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Erscheinungsdatum: 01.06.2010