Dr. Tassilo Schiffer

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CCS – Carbon Capture and Storage: Stand der Dinge

Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) ist die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid aus Verbrennungsabgasen fossiler Brennstoffe und dessen unterirdische dauerhafte Lagerung. Aufgrund der EU-Richtlinie 2009/31/EG ist Deutschland verpflichtet CCS gesetzlich zu regeln.

Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da die Richtlinie nicht bis zum Juni 2011 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ein erstes Gesetzgebungsverfahren war bereits 2009 gescheitert, derzeit befindet sich das Verfahren im Vermittlungsausschuss wo jedoch im November eine Einigung bereits zweimal vertagt wurde. Hintergrund sind Streitigkeiten der einzelnen Bundesländer im Bezug auf eine Vetoklausel mit der diese eine Lagerung des Kohlendioxids auf ihrem Gebiet verhindern könnten.

Am 23. September 2011 hat der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Bt-Drs. 17/5750) abgelehnt.

Es fehlt damit weiterhin an gesicherten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Demonstration der CCS-Technologie. Dabei gilt gerade diese Technik als Voraussetzung dafür, dass Kohlekraftwerke in Deutschland dauerhaft effektiv betrieben werden können, da keine Emissionsrechte für den Ausstoß von Treibhausgasen zugekauft werden müssten. Die Fördergelder der EU hat Deutschland jedenfalls verloren und auch Investitionen der großen Energiekonzerne werden ausbleiben solange diese keine Rechtssicherheit haben.

Als Konsequenz aus der weiterhin unsicheren rechtlichen Lage gab nach RWE auch Vattenfall am 5. Dezember 2011 die Einstellung seines CCS-Projektes bekannt. In Jänschwalde (Brandenburg) plante Vattenfall 1,5 Milliarden Euro in ein Testkraftwerk zu investieren um die CCS-Technologie in größeren Maßstab zu erproben. Spätestens 2016 sollte die von der EU geförderte Anlage ihren Betrieb aufnehmen. Ein vergleichbares Projekt in Hürth wurde von RWE bereits vor einigen Monaten eingestellt.

Fazit

Es bleibt damit abzuwarten, ob im Vermittlungsausschuss eine Lösung gefunden wird oder das Thema CCS weiterhin in der Schwebe bleibt. Grundsätzlich wäre auch ein generelles Verbot der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid möglich, Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie steht dem nicht entgegen. In Österreich gibt es bereits ein solches Gesetz. Vattenfall jedenfalls plant weiterhin den Bau eines CCS-Kraftwerks jedoch erst in den 2020er Jahren.

Erscheinungsdatum: 14.12.2011