
Dr. Jochen Hentschel
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Bundesverwaltungsgericht nochmals zu gebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzungen
Unzulässigkeit auch bei investorenbezogenen Bebauungsplänen
Für alle Beteiligten vollkommen überraschend hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. April 2008 (Az: 4 CN 3.07) die zur Lenkung von Einzelhandelsansiedlungen bisher gebräuchliche Festsetzung von gebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzungen in Bebauungsplänen untersagt. Das Urteil führte bei Kommunen, Einzelhandelsunternehmen und Planern zu erheblicher Rechtsunsicherheit und einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten.
Mit ihm wollte das Bundesverwaltungsgericht unterbinden, dass es zu „Windhundrennen“ um die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in einem bestimmten Gebiet kommt: Es soll verhindert werden, dass ein einziger Betrieb oder einige wenige Betriebe das Verkaufsflächenkontingent aufbrauchen und auf allen restlichen Grundstücken im Baugebiet eine Einzelhandelsnutzung dann nicht mehr möglich ist. Diese ausdrücklich erklärte Absicht des Gerichts ließ die Spekulation zu, dass gebietsbezogene Verkaufsflächenbegrenzungen zumindest dann weiterhin zulässig sein werden, wenn der Bebauungsplan offensichtlich darauf ausgelegt ist, nur die Ansiedlung des Einzelhandelsbetriebs eines einzigen Investors zu ermöglichen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte auch für diesen Fall die Verkaufsflächenbegrenzung für unzulässig erklärt (Urteil vom 8. Juni 2009, Az: 7 D 113/07.NE).
Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist nun vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. März 2010 (Az: 4 CN 3/09) zurückgewiesen worden. Damit sind auch bei den in der Praxis besonders häufig vorkommenden investorenbezogenen Bebauungsplänen keine gebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzungen mehr möglich.
Erscheinungsdatum: 06.05.2010
