Dr. Tassilo Schiffer

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Bundesregierung einigt sich auf Entwurf eines Gesetzes für die Speicherung und den Transport von Kohlendioxyd

Die Bundesregierung hat am 01.04.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxyd beschlossen.

Das in der Fassung des Entwurfes vom 01.04.2009 vorliegende Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxyd stellt einen umfassenden Rechtsrahmen für die Nutzung der zukunftsweisende Carbon Capture and Storage - CCS - Technologie dar.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die für die Beschickung von dauerhaften Kohlendioxydspeichern erforderlichen Rohrfernleitungsanlagen nur auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung errichtet werden dürfen. Das Planfeststellungsverfahren knüpft dabei an das energiewirtschaftliche Planfeststellungsverfahren. Klargestellt wird, dass die erforderliche Planrechtfertigung für den Bau einer Kohlendioxydfernleitung nicht voraussetzt, dass der zu beschickende Kohlendioxydspeicher bereits in Betrieb ist. Ausreichend soll insoweit sein, dass ein Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxydspeichers gestellt worden ist und dargelegt werden kann, dass der geplante Kohlendioxydspeicher auf der Grundlage einer in dem Gesetz geregelten Analyse und Bewertung für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxyd geeignet erscheint. Dies ermöglicht ein paralleles Betreiben der Planungen und dient letztlich der Verfahrensbeschleunigung.

Das Gesetz ermöglicht es, zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Kohlendioxydfernleitung sowie eines Kohlendioxydspeichers zu enteignen. Die bundeseinheitliche Regelung der Zulässigkeit der Enteignung erspart den Erlass zahlreicher besonderer Landesgesetze, wenn beispielsweise in NRW angefallenes Kohlendioxyd in Schleswig Holstein zwischengelagert werden soll.

Schließlich sieht der Gesetzesentwurf auch umfangreiche Regelungen für die Zeit nach dem Betrieb des Speichers vor. Unter anderem soll der Betreiber verpflichtet werden, auf der Grundlage eines gesondert zu genehmigenden Stilllegungs- und Nachsorgekonzeptes langfristig Vorsorge gegen Leckagen und Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt zu treffen.

Der Betreiber soll frühestens nach dem Ablauf von 30 Jahren nach Abschluss der Stilllegung des Kohlendioxydspeichers die Möglichkeit haben, seine Nachsorgeverpflichtungen sowie die sich aus dem Treibhausgas-Emmissionshandelsgesetz und dem Umweltschadensgesetz ergebenden Pflichten auf das jeweilige Bundesland zu übertragen.

Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxyd ist ein gutes Signal. Er zeigt, dass sich sowohl die Union als auch die SPD bei allen grundsätzlichen Differenzen in der Energiepolitik zur Verstromung von Braun- und Steinkohle bekennen und gleichzeitig den Belangen des Klimaschutzes Rechnung tragen. Der Entwurf bildet einen ersten Rahmen für die zukünftige Anwendung einer neuen Technologie, vor allem bei der Suche und Entwicklung von Lagerstätten für das CO2.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber den Entwurf schnellstmöglich umsetzt und die Industrie rasch den ihr zur Verfügung gestellten rechtlichen Rahmen ausschöpft, um die zukunftsweisende Technologie der Kohlendioxydabscheidung und -speicherung nutzbar zu machen.

Erscheinungsdatum: 07.05.2009