Wenn's ums Geld geht - Offenlegung von Vorstandsgehältern?
CBH-Partner Paul Assies kommentiert in der Financial Times Deutschland das Transparenzgesetz, das die Offenlegung der Gehälter für alle öffentlichen Unternehmen in NRW vorsieht.
Seit einigen Jahren hat die Politik sukzessive die Offenlegung von Managergehältern angeordnet. Während zunächst Vorstände und Geschäftsführer von Privatunternehmen im Fokus des Gesetzgebers waren, wurden später auch die Manager öffentlich-rechtlicher Unternehmen ins Visier genommen. Insbesondere Sparkassenvorstände sollten mittels neu eingeführter Regelungen im Sparkassengesetz NRW dazu verpflichtet werden, ihre Gehälter offenzulegen. Die von Paul Assies vertretenen Sparkassenvorstände gingen hiergegen erfolgreich vor – CBH Rechtsanwälte kippten das Sparkassengesetz NRW. Mit dem neuen Transparenzgesetz hat die Landesregierung nun versucht, „durch die Hintertür" diese Pflicht wieder einzuführen. Vordergründig regelt das Transparenzgesetz die Gehälteroffenlegung für alle öffentlichen Unternehmen in NRW - tatsächlich sind aber vor allem wieder die Sparkassenvorstände betroffen. Unser Partner Paul Assies kommentiert in der Financial Times Deutschland diese Entwicklung und äußert seine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Den Artikel der Financial Times Deutschland können Sie auf der internet-Seite der FTD abrufen.
Erscheinungsdatum: 26.11.2010

