Dr. Jochen Hentschel

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Zum Rechtsschutz gegen Feinstaubbelastung

Unser Kollege Dr. Jochen Hentschel widmet sich in der Februarausgabe der NVwZ zusammen mit Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wurzel dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.2007 zum umstrittenen Thema „Feinstaub-Grenzwertüberlastung“ und den möglichen Abwehransprüchen der Bürger. (NVwZ 2008, 165-167)

Das BVerwG hat mit Urteil vom 27.09.2007 (Az. 7 C 36/07) dem betroffenen Bürger Ansprüche auf planunabhängige Maßnahmen beim Fehlen eines Feinstaub-Aktionsplans eingeräumt, und vertritt damit eine andere Meinung als der VGH München, welcher zunächst die Ausarbeitung eines Aktionsplans als eine unerlässliche Bedingung zur Abwehr der Feinstaubbelastung anstrebt.

Zwar besteht Konsens, dass der Grenzwert für Feinstaub Individualrechtsschutz vermittelt, jedoch Uneinigkeit darüber, welche Maßnahmen vom Bürger konkret gefordert  werden können. Denkbar sind die Aufstellung eines (Antifeinstaub-)Aktionsplans, Ansprüche auf Vollzug eines vorhandenen Aktionsplans, sowie Ansprüche auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen.

Im Gegensatz zur Rechsprechung sowohl des BVerwG als auch des VGH München, die der Auffassung sind, dass nur eine der genannten Maßnahmen verlangt werden könne, vertreten die Autoren die Auffassung, dass ein effektiver Rechtsanspruch des Bürgers auf eine Abwehr von Feinstaub-Belastung nur dann gewährt ist, wenn ihm durchsetzbare Ansprüche auf alle der genannten Maßnahmen eingeräumt werden.

Erscheinungsdatum: 07.03.2008