Dr. Manfred Hecker

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"Versuchen Sie es noch einmal" - Telefon-Gewinnspiele im Rundfunk unter Einsatz von Mehrwertdienste-Rufnummern und ihre Beurteilung nach dem StGB und neuem UWG

Dr. Manfred Hecker/Dr. Markus Ruttig, “Versuchen Sie es noch einmal" - Telefon-Gewinnspiele im Rundfunk unter Einsatz von Mehrwertdienste-Rufnummern und ihre Beurteilung nach dem StGB und neuem UWG, in: GRUR 2005, 393 ff.

 

Telefon-Gewinnspiele im Fernsehen stehen im Mittelpunkt dieses Beitrages. Bei den Quizshows werden die Zuschauer aufgefordert, anzurufen und mitzuspielen. Was nicht oder nur schwer erkennbar mitgeteilt wird, ist, dass auch ein Anruf, der beim Anrufbeantworter endet, kostenpflichtig ist.

Basierend hierauf untersuchen die Autoren die strafrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit solcher Telefon-Gewinnspiele. Dazu werden zunächst die verschiedenen Mehrwertdienste-Rufnummern und die dahinter stehenden Abrechnungsverfahren erklärt. Dann wird untersucht, ob durch die Fernseh-Gewinnspiele das von der Rechtsprechung entwickelte Kopplungsverbot nach § 4 Nr. 6 UWG sowie das Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG verletzt werden. Aus strafrechtlicher Sicht ist entscheidend, ob Telefongewinnspiele ein Glücksspiel i.S.d. § 284 Abs. 1 StGB darstellen.

Erscheinungsdatum: 12.01.2006