Dr. Markus Ruttig

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"Verkaufsverlosungen" - Verkaufsförderung zwischen Gewinnspiel und Sonderangebot

Verkaufsverlosungen sind ein bislang wenig bekanntes, aber sehr effektives Marketinginstrument, mit dem Verbraucher sehr gezielt angesprochen werden können. Der Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Markus Ruttig in der Zeitschrift WRP 2005, 925 ff. befasst sich mit den rechtlichen Grenzen dieser Werbeform

 

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main vom 24.02.2005 (6 U 43/04), das die Verkaufsverlosung eines Versandhandelsunternehmens zu beurteilen hatte, setzt sich der Verfasser mit dieser noch jungen Promotionsmaßnahme auseinander, bei welcher der Kaufmann als "Gewinn" bezeichnete Produkte den bei der Verkaufswerbung erfolgreichen Teilnehmern mit einem starken Preisnachlass anbietet und zugleich zahlreiche neue Daten und Adressen potentieller Kunden erhält, denen er sog. Nachfassangebote, also eine weitere Offerte der beworbenen Ware, zu einem das Sonderangebot übersteigenden Preis anbietet. In einzelnen Punkten grenzt der Verfasser sich von der Entscheidung ab. Nachdem er das Problem erörtert hat, ob in der Verbindung von Gewinnspiel und Kauf ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot des § 4 Nr. 6 UWG zu sehen ist, befasst er sich mit dem Vorwurf der Unlauterkeit. Hier diskutiert er - vom entschiedenen Fall ausgehend - die besonderen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Gewinnspielelement der Verkaufsverlosung ergeben. Außerdem geht er den Fragen nach, ob gegen das Verbot der unzumutbaren Belästigung verstoßen wird und inwieweit die datenschutzrechtlichen Belange des Verbrauchers gewahrt sind. Innerhalb der Prüfung von § 4 Nr. 11 UWG streift der Verfasser am Rande die Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB und stellt innerhalb der Prüfung von § 4 Nr. 6 UWG die Folgen eines weiten und eines engen Teilnahmebegriffs dar.

Erscheinungsdatum: 26.08.2005