Markus Vogelheim

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System- und Baugrundrisiko bei Nebenangeboten und Sondervorschlägen

RA Arnd Holzapfel und RA Markus Vogelheim haben auf der STUVA-TAGUNG´07 einen Vortrag zum Risikoübergang bei Nebenangeboten und Sondervorschlägen gehalten und einen entsprechenden Aufsatz in Forschung + Praxis 42 - U-Verkehr und unterirdisches Bauen veröffentlicht.

Eine pauschale Zuweisung des Baugrund- und Systemrisikos zum Auftraggeber wird den Gegebenheiten des Bauvertrages nicht gerecht. Dies gilt auch für Nebenangebote, durch die der Auftragnehmer die Ausschreibung modifizieren kann. Stets ist zunächst eine Auslegung des jeweiligen Vertrags vorzunehmen.

Dabei können folgende Erwägungen berücksichtigt werden: Sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist, übernimmt der Auftraggeber als Entwurfsverfasser das Risiko, wenn das von ihm gewählte System, der von ihm beschriebene Baugrund oder beide Gegebenheiten das Vorhaben erschweren oder undurchführbar machen. Dagegen trägt der Auftragnehmer die Risiken, wenn er das System stellt oder eine lückenhafte Ausschreibung durch eigene Annahmen ersetzt.

Für den Fall der Nebenangebote folgt daraus, dass das System- und Baugrundrisiko auf den Auftragnehmer übergeht, soweit sich das Nebenangebot auf diese bezieht. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Bieter auf Angaben des Auftraggebers stützt.

Quelle: Forschung + Praxis 42 - U-Verkehr und unterirdisches Bauen, Vorträge der STUVA-TAGUNG´07 in Köln.

Erscheinungsdatum: 01.12.2007