Jens Kunzmann

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Rechtserhaltende Benutzung von Marken

Unser Kollege Jens Kunzmann hat zur Juli/August-Ausgabe der Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht „MarkenR“ einen umfassenden Aufsatz über zwei ausgewählte Problemkreise des Benutzungszwanges im Markenrecht beigesteuert.

Im Rahmen des § 26 MarkenG werden die besonders diskussionswürdigen Problemfelder der „ernsthaften Benutzung“ und der Verschiebung der Benutzungsschonfrist in § 26 Abs. 5 MarkenG erörtert. Vor dem Hintergrund der Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und der Rechtsprechung des EuGH wird insbesondere die Problemstellung der rechtserhaltenden Benutzung von Marken für sogenannte „Nebenprodukte“ erläutert.
Nähere Betrachtung erfährt zudem die Verschiebung der Benutzungsschonfrist nach § 26 Abs. 5 MarkenG in Bezug auf diejenigen Fälle, in denen nur bezüglich einzelner Waren oder Dienstleistungen Widerspruch gegen eine Marke erhoben wird. 

Erscheinungsdatum: 19.09.2008