
Prof. Dr. Kurt Bartenbach
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Geplante Reform des ArbEG
Prof. Dr. Kurt Bartenbach setzt sich in der Beilage zum September-Heft der Zeitschrift „Der Betrieb“ (Beil. 09/2008, "Status: Recht", S. 311) mit der geplanten Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) auseinander.
Wesentliche Absicht der Reform ist es, die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Diensterfindungen neu zu regeln. Bislang muss der Arbeitgeber die Inanspruchnahme einer Diensterfindung schriftlich innerhalb von 4 Monaten nach deren Meldung durch den Erfinder erklären. Hierdurch entstehen in der betrieblichen Praxis erhebliche Probleme und Rechtsstreitigkeiten.
Zur Vereinfachung soll nunmehr die Inanspruchnahme einer Diensterfindung kraft Gesetzes als erklärt gelten, wenn der Arbeitgeber die Erfindung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Meldung freigibt. Erhebliche Neuerung ist daneben die Ersetzung des bisherigen Schriftformerfordernisses durch die Textform; es bedarf demnach keiner eigenhändigen Unterschrift mehr.
Zu beachten ist aber: Sämtliche Arbeitnehmererfindungen, die vor Inkrafttreten der Reform (bislang nicht terminiert) gemeldet werden unterliegen der alten Rechtslage.
Erscheinungsdatum: 18.09.2008
