Der Arbeitskampf im Ungleichgewicht: Rechtmäßigkeit des Unterstützungsstreiks?
Unsere Kollegen Dr. Oliver Reinartz und Dr. Klaus Olbertz widmen sich im aktuellen Heft der Zeitschrift „Der Betrieb“ (DB 2008, 814–819) dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.06.2007, mit dem der sog. Unterstützungsstreik für grundsätzlich zulässig erklärt wurde.
Im Arbeitskampf stehen sich diejenigen Parteien als Kampfgegner gegenüber, die auch Parteien des Tarifvertrags sind, zu dessen Durchsetzung der Arbeitskampf geführt wird. Aus Sicht der kampfführenden Gewerkschaft kann es freilich sinnvoll sein, den Druck auf den eigentlichen Kampfgegner dadurch zu erhöhen, dass der Arbeitskampf auf einen bisher unbeteiligten Dritten ausgedehnt wird. Man spricht von einem sog. Unterstützungsstreik, auch Solidaritäts- oder Sympathiestreik genannt.
Mit Urteil vom 19.06.2007 hat das BAG diesen Unterstützungsstreik in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung für grundsätzlich zulässig erklärt. Das BAG glaubt den Unterstützungsstreik vom Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG umfasst, und gewährt der kampfführenden Gewerkschaft zugleich eine Einschätzungsprärogative sowohl hinsichtlich der Geeignetheit als auch der Erforderlichkeit der Anwendung des Unterstützungsstreiks. Die Unzulässigkeit des Unterstützungsstreiks sieht das BAG dagegen nur in Ausnahmefällen als gegeben an.
Dr. Oliver Reinartz und Dr. Klaus Olbertz setzen sich in ihrem Beitrag kritisch mit der Rechtsprechungsänderung auseinander und zeigen auf, dass der Unterstützungsstreik - entgegen der Rechtsprechung des BAG - grundsätzlich nicht vom Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG umfasst ist, sowie dass - wenn er ausnahmsweise vom Schutzbereich des Grundgesetzes umfasst ist - das in Rede stehende gewerkschaftliche Betätigungsrecht jedenfalls mit den Grundrechten der Arbeitgeberseite in Einklang zu bringen ist. Hierfür entwerfen sie konkrete Maßstäbe, anhand derer streitige Situation beurteilt werden können.
Erscheinungsdatum: 30.04.2008
