Besonderheiten des Direktionsrechts im öffentlichen Dienst, in: ArbRB 2006, 364 ff.
In jüngerer Zeit führt die wirtschaftliche Situation auch im öffentlichen Dienst dazu, dass sich die öffentlichen Arbeitgeber gehalten sehen, organisatorische und strukturelle Änderungen innerhalb der Dienststelle vorzunehmen.
Diese tangieren immer häufiger auch die Grundbedingungen des Arbeitsverhältnisses der Beschäftigten. Für die öffentlichen Arbeitgeber stellt sich insoweit vielfach die Frage, ob sie in rechtswirksamer Weise einzelne Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten allein duch Ausübung des ihnen zustehenden arbeitgeberseitigen Direktionsrechts abhändern können. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber insoweit Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen bis hin zur Grenze der anderweitigen Festlegung dieser Arbeitsbedingungen durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Bestimmungen. Konkretisiert bzw. begrenzt wird dieses Direktionsrecht durch § 4 TVöD/TVL als Tarifnormen, die dem öffentlichen Arbeitgeber die Versetzung, Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung ermöglichen. Darüber hinaus steht ihm in den Grenzen des § 106 GewO auch die tarifvertraglich nicht geregelte Umsetzung zu.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen nach den tariflichen Bestimmungen zulässigen Handlungsalternativen für den öffentlichen Arbeitgeber.
Erscheinungsdatum: 22.01.2007

