Alternative Erbbaurecht
Unser Partner Paul M. Kiss befasst sich in der Immobilienmanager-Ausgabe „Special Immobilienrecht und Kapitalmarkt 01/02 – 2008“ mit der „Alternative Erbbaurecht“.
Die aus der Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches stammende Rechtsfigur des Erbbaurechts erfährt immer dann eine Renaissance, wenn die Liquidität knapp ist und die Kapitalbeschaffungskosten steigen. Der Autor erörtert umfassend die Bedeutung des Erbbaurechts und stellt dar, wie ein Erbbaurecht bei der Beschaffung von Kapital behilflich sein kann.
Je nach Fallkonstellation kann bei Planung eines Neubaus die anfängliche oder bei Vorhandensein eines Bestandsgebäudes die nachträgliche Begründung eines Erbbaurechts sowohl für den Grundstückseigentümer als auch für den Erbbauberechtigten zu Liquiditätsvorteilen oder Kapitalbeschaffungseffekten führen. In Hochzinsphasen kann es für einen liquiditätsschwachen Bauherrn interessant sein, das von ihm geplante Gebäude auf einem Erbaugrundstück zu errichten, anstatt die höheren Finanzierungskosten beim Kauf des Grundstücks aufbringen zu müssen. Das Erbbaurecht kann aber auch für den Grundstückseigentümer ein Instrument zur Kapitalbeschaffung darstellen. Als Alternative zu Sale-and-lease-back-Geschäften kann er auf seinem eigenen – gegebenenfalls schon bebauten – Grundstück zu seinen eigenen Gunsten nachträglich ein Erbbaurecht begründen, um das dadurch vom Gebäudeeigentum getrennte Grundstück separat veräußern zu können. Eigentum und Nutzungsmöglichkeit an der Immobilie verbleiben bei ihm.
Erscheinungsdatum: 04.08.2008
