Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M.

Tel. +49(0)221 9 51 90-85
Fax +49(0)221 9 51 90-95
m.goetzmann@cbh.de

Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei kommunalen Grundstücksverkäufen

Unser Kollege Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M. stellt in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Kommunaljurist dar, welche Fallstricke zu vermeiden sind, wenn Städte und Gemeinden kommunale Grundstücke verkaufen und dabei vertraglich den Erwerber zur Schaffung von Arbeitsplätzen verpflichten wollen (KommJur 2009, 168-175).

Neben der Erzielung möglichst hoher Kauf- oder Mietpreise für brachliegende Gewerbeflächen rückt zunehmend die Schaffung neuer Arbeitsplätze als Gestaltungsmittel kommunaler Wirtschaftspolitik in das Blickfeld von Städten und Gemeinden. Eine entsprechende Verpflichtung von Investoren zur Schaffung neuer Arbeitsplätze ist ein taugliches Mittel für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik. Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail: Bei der Gestaltung entsprechender Verträge ist Sorgfalt geboten.

Zuletzt hatte in der Öffentlichkeit der Streit um eine Rückzahlungsforderung des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Firma NOKIA im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen für Aufsehen gesorgt. Der Streit belegt die Notwendigkeit einer sorgsamen Vorgehensweise beim Vertragsabschluss.

In seinem Beitrag weist Dr. Markus J. Goetzmann auf typische Risiken beim Abschluss von Verträgen mit einer Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen hin und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.

Erscheinungsdatum: 04.05.2009