
Dr. Markus Ruttig
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Telefon- und Emailwerbung nach Unternehmenswechsel
CBH-Partner Dr. Markus Ruttig bespricht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Telefon- und Emailwerbung nach Unternehmenswechsel.
Der Beitrag begrüßt die Entscheidung des BGH, wonach es im Allgemeinen nicht gegen § 7 UWG verstößt, wenn nach einem Unternehmenswechsel Kunden des früheren Arbeitgebers angerufen werden, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen und wirft die Frage auf, ob ein Konkurrent bei einem Verstoß eines Mitbewerbers gegen § 7 UWG Schadensersatz nach § 9 UWG verlangen kann.
Näheres Informationen finden in der Komuunikation & Recht 2010, 656 f.
Erscheinungsdatum: 22.10.2010
