Ein klares Wort aus Münster!
Unser Kollegen Dr. Carolin Dahmen und Christopher Küas kommentieren in der Ausgabe 8 (September 2011) der Zeitung „Eigentum Aktuell" des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat unlängst entschieden, dass – entgegen der Auffassung der Stadt Köln und des Verwaltungsgerichts Köln – ein Weg von ca. 1 m Breite nicht ausreichend ist, um einen Erschließungszusammenhang zu begründen (Az. 9 A 2929/08). Bemerkenswert an der Entscheidung ist vor allem, dass das Oberverwaltungsgericht eine konkrete Breite genannt hat, die ein Weg aufweisen muss, um einen Erschließungszusammenhang zu begründen. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Hintergründen der Veranlagung von Straßenreinigungsgebühren auseinander.
Erscheinungsdatum: 14.09.2011

