
Prof. Dr. Stefan Hertwig
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Dienstleistungsfreiheit als Grenze staatlicher Monopole und Eigenleistungen
Die "Dienstleistungsfreiheit als Grenze staatlicher Monopole und Eigenleistungen" war das Thema der Antrittsvorlesung unseres Partners Prof. Dr. Stefan Hertwig anlässlich der Verleihung der Honorarprofessur durch die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie ist nunmehr als Aufsatz in der Zeitschrift „Europarecht“ (2011, Heft 5, S. 745) erschienen.
Das europäische Vergaberecht wurde geschaffen, um staatliche Nachfragemonopole zu disziplinieren. Mit ihrer Liberalisierungspolitik verfolgt die Europäische Union darüber hinaus die Öffnung staatlicher Angebotsmonopole. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit staatliche Stellen darüber hinaus Eigenleistungen erbringen dürfen. Das vergaberechtliche Instrument staatlicher Eigenleistungen ist die „hausinterne“ Beauftragung öffentlicher Unternehmen. Deren Nachfragemacht wird nur partiell, nämlich in den „Sektorenbereichen“ Verkehr, Wasser und Energie, durch vergaberechtliche Auflagen gezügelt. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes fällt ihr Verhalten als Anbieter unter das Wettbewerbsrecht. Dem wird im Folgenden widersprochen. Die Tätigkeit hausintern beauftragter Unternehmen bleibt staatliche Tätigkeit, die sich am Maßstab der Dienstleistungsfreiheit zu rechtfertigen hat.
Erscheinungsdatum: 02.11.2011
