Die Bedeutung des Anforderungsprofils bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst
Unsere Kollegen Dr. Jörg Laber und Dr. Thomas Gerdom beschäftigen sich in Ausgabe 3 der Zeitschrift „Öffentliches Arbeits- und Tarifrecht“ (öAT 2010, 51) mit den Vorgaben und möglichen Fallstricken, die öffentliche Arbeitgeber bei der Aufstellung von Anforderungsprofilen zu beachten haben.
Öffentliche Arbeitgeber sind bei Personalauswahlentscheidungen zur Einhaltung des Prinzips der „Bestenauslese“ verpflichtet. Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an das hierbei zu beachtende Verfahren. Fehlerhafte Auswahlentscheidungen können durch unterlegene Bewerber mit der sog. „arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage“ angegriffen werden. Von zentraler Bedeutung für die Praxis ist dabei das vom öffentlichen Arbeitgeber vor jeder Stellenbesetzung zwingend zu erstellende und zu dokumentierende Anforderungsprofil.
Dr. Jörg Laber und Dr. Thomas Gerdom stellen in ihrem Beitrag die bei der Erstellung eines Anforderungsprofils zu beachtenden Vorgaben dar und leuchten die bestehenden Spielräume aus. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die neueste Rechtsprechung und geben zahlreiche, für Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst wichtige Praxishinweise und Empfehlungen.
Erscheinungsdatum: 02.06.2010

