Denkmaleigentum als Abwehrrecht
Unser Partner Stefan Rappen hat sich in der aktuellen Ausgabe der Zeitung Eigentum Aktuell in der Rubrik "Recht Spezial" mit Thema „Denkmaleigentum als Abwehrecht" auseinandergesetzt.
Der Beitrag greift das Thema des sog. Umgebungsschutzes von Baudenkmälern auf. Neben dem Baudenkmal selbst, kann auch die nähere Umgebung des Baudenkmals vom Schutzinteresse des Gesetzgebers umfasst sein. Der Umgebungsschutz ist daher bei Bauvorhaben in der näheren Umgebung von Baudenkmälern zu beachten. Ferner befasst sich der Artikel mit der aktuellen Entscheidung des VG Köln vom 13.08.2010 (Az.: 4 L 735/10) zum Kölner Höhenkonzept.
Eine Kopie des Aufsatzes können wir Ihnen gerne als pdf-Dokument zukommen lassen.
Erscheinungsdatum: 09.09.2010

