Betreiberverantwortung: Die Urteile von Bad Reichenhall
Unser Kollege Dr. Eike Najork kommentiert in der Januar/Februar Ausgabe der Zeitschrift „Der Facility-Manager“ das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18.11.2008 zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall am 02.01.2006.
Das Landgericht Traunstein hat den Statiker, dem schwerwiegende Fehler bei der Berechnung der Statik nachgewiesen werden konnten, zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Freigesprochen wurden hingegen ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt und ein Bauingenieur, der im Jahr 2003 bescheinigt hatte, dass sich die Trägerkonstruktion in einem guten Zustand befinde. Die Stadt als Eigentümerin der Halle wurde bislang nicht zur Verantwortung gezogen.
Das Urteil zeigt, wie hoch in Deutschland die Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund einer Verletzung der Betreiberverantwortung sind. Um endgültige Schlussfolgerungen aus dem Strafverfahren zu ziehen, ist es allerdings noch zu früh, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Wenn Sie den vollständigen Aufsatz lesen möchten, senden wir Ihnen diesen gerne als PDF-Datei zu. Bitte schicken Sie hierfür eine E-Mail mit dem Betreff „Aufsatz Dr. Najork, Der Facility Manager Jan/Febr 2009“ an sekretariat7@cbh.de
Erscheinungsdatum: 23.04.2009
