Dr. Eike N. Najork, LL.M.

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Facility Management - Rechtliche Grundlagen

Am 06. und 07. Mai findet in Köln unter Leitung und Mitwirkung der CBH-Rechtsanwälte Dr. Eike N. Najork , Regina Lamm und Dr. Markus J. Goetzmann ein Seminar zu den rechtlichen Grundlagen des Facility Managements statt.

Jedes Unternehmen steht vor der Entscheidung, ob es die Aufgaben des Facility Managements durch eigene Mitarbeiter oder durch externe Dienstleister erbringen lässt.

Während traditionell nur einzelne Leistungen wie die Gebäudereinigung oder die Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen an externe Dienstleister vergeben wurden, geht die Entwicklung im Zuge der Konzentration von Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen mehr und mehr zur Bündelung dieser Leistungen und zur Komplettvergabe.

Die Einschaltung externer Dienstleister wirft teilweise komplexe juristische Fragen auf. Diese Fragen betreffen nicht nur die Art der Ausschreibung und Gestaltung des Facility Management-Vertrags, sondern für öffentliche Auftraggeber auch das Vergaberecht.

Daneben ist das Arbeitsrecht von Bedeutung, weil die externe Vergabe von Facility Management-Leistungen die Folgen eines Betriebsübergangs auslösen kann.

Unabhängig von der Frage, ob externe Dienstleister eingeschaltet werden oder nicht, muss sich die Unternehmensführung mit den steigenden Anforderungen der Betreiberverantwortung auseinandersetzen, um eine Haftung des Unternehmens und eine persönliche Haftung zu vermeiden.

Das von der beka GmbH am 06. und 07. Mai 2010 in Köln veranstaltet Seminar zu den rechtlichen Grundlagen des Facility Managements bietet einen Überblick und Einstieg in diese Themen.

Eine Anmeldung ist möglich bei der beka GmbH, Abt. Bildung, Postfach 19 04 01, 50501 Köln.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.beka.de/

Erscheinungsdatum: 24.02.2010